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Die Sicherheit bei der Rückverfolgbarkeit von verwendeten Materialien ist für Kunden von zentraler Bedeutung.
Werkstoffhersteller versehen deshalb ihre Erzeugnisse mit einer Ursprungskennzeichnung (Stempel) einer unabhängigen Materialprüfgesellschaft, wie z. B. dem TÜV.
BEUTTER verarbeitet diese Werkstoffe weiter für Erzeugnisse, die der Herstellung von Druckgeräten oder Teilen von diesen dienen ( wie z.. B. Druckbehälter, Dampfkessel, Rohrleitungen und Ausrüstungsteile).
Diese müssten nun erneut gekennzeichnet werden.

Mit der Umstempelung wird das Herstellerkennzeichen durch ein Werkskennzeichen ersetzt. Dies darf nur durch zertifizierte Betriebe erfolgen, die einen entsprechenden Nachweis über die sachgemäße Umstempelung erbringen können.
Zu den erforderlichen Kriterien gehören eine geeignete Betriebsorganisation, eine übersichtliche Lagerung, sachkundige Werksangehörige mit individuell festgelegten Kennzeichen, eine lückenlose Dokumentation über die umgestempelten Teile sowie die Gewährleistung einer jährlichen unangemeldeten Prüfung durch den TÜV.

BEUTTER erfüllt diese Kriterien und verfügt über sechs Mitarbeiter, die die Umstempelung vornehmen dürfen.
Die TÜV SÜD Industrie Service GmbH bescheinigte BEUTTER die Zulassung zur sachgemäßen Umstempelung für Erzeugnisse nach Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU, Anh. I. Abschnitt 3.1.5 und AD2000-Merkblatt HPO, Abschnitt 4.
Die entsprechende Bescheinigung wurde dieses Jahr im September vom TÜV SÜD ausgestellt und ist bis zum 22.07.2024 gültig.

Das aktuelle Zertifikat finden Sie als PDF zum Download auf unserer Homepage.

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